Zahnersatz – welche Möglichkeiten gibt es ...

Zahnersatz – welche Möglichkeiten gibt es …

Zahnersatz ist teuer und ein jeder der bereits einmal Kronen, Brücken oder Prothesen benötigte, der weiß dies. Vor allem da die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Zuschuss zahlen bzw. im Normalfall nur die Hälfte der Kosten der Regelversorgung übernehmen. Den Rest muss der Patient selbst tragen.

Menschen, die sich selbst dies nicht leisten können, die erhalten über die sogenannte Härtefallregelung einen Zahnersatz ohne Zuzahlung. Aber es ist auch möglich, zu hohe Kosten zu vermeiden. Das funktioniert bspw. durch entsprechend günstige Zahnärzte wie bspw. einem Zahnarzt Köln.

Sparen mit Fair Doctors – eine faire zahnmedizinische Versorgung

Ein jeder weiß, dass zu einem strahlenden Lächeln schöne Zähne gehören. Doch nicht jeder ist in der Lage sich einer teuren Zahnbehandlung zu unterziehen und selbst mit der Härtefallregelung, vor allem dann nicht, wenn es um Dinge wie Zahnimplantate geht.

Die Fair Doctors, bieten Zahnmedizin seit 1905 an. Das Wachstum des Zahnarzt-Unternehmens mit 20 Zahnarztpraxen in Nordrhein-Westfalen, beruht vor allem darauf, dass das Versprechen eingehalten wird: ehrliche, qualitativ hochwertige und dabei günstige bis zuzahlungsfreier Zahnmedizin.

Behandlungsentscheidungen werden ausschließlich im Sinne der Patienten getroffen und um den hohen Qualitätsstandard zu entsprechen ist jede einzelne Praxis nach modernsten Standards eingerichtet und zu 100% digitalisiert. Damit die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung möglich ist, arbeiten Fair Doctors mit einem firmeneigenen Dentallabor zusammen sowie ausgewählten Zahntechnikern.

Zahnmedizin in der vierten Generation

Bereits in der vierten Generation praktiziert der Gründer, Dr. Bernhard Schulte Zahnmedizin. Nach seiner eigenen Aussage ist es seinem Vater zu verdanken, dass er die Leidenschaft für eine nachhaltig faire und gleichzeitig hochwertige Zahnmedizin fortführt. Bis heute basiert das gesamte Fair Doctors Konzept auf dieser Praxisphilosophie, die von Köln aus, seit über 100 Jahren praktiziert wird.

Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten auf der Welt und daher müssen gesunde und schöne Zähne keine Frage des Einkommens sein. Ein jeder hat das Recht auf ein gesundes, strahlendes Lachen.

Wissenswert: Regelversorgung bedeutet, die einfachste Lösung, um das Gebiss wieder herzustellen.

Die Härtefallregelung, wenn es doch zur Zuzahlung kommt

Der Kassenzuschuss im Härtefall (niedriges Einkommen) wurde mit der Einführung des Festzuschusses der Krankenkassen für Zahnersatz neu geregelt. Definiert wird generell für eine Mundsituation eine sogenannte Regelleistung und diese löst einen entsprechenden Festzuschuss aus. Einen Festzuschuss von 100% erhalten Patienten mit einem niedrigen Einkommen und das kann bei einer einfachen Zahnprothese für eine vollständige Kostenübernahme reichen. Geht es jedoch um einen teuren Zahnersatz wie bspw. Implantate, dann erhalten Patienten keinen höheren Zuschuss von der Krankenkasse.

Im kassenrechtlichen Sinne liegt ein Härtefall vor, wenn durch die Zahlung für Gesundheitsleistungen eine unzumutbare Belastung entstehen würde. Nach der Härtefallregelung ist das der Fall, wenn das monatliche (Familien-)Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (Stand Januar/2021):

Familienstand

Einkommensgrenze

Alleinstehend

1.316,00 Euro

Mit einem Angehörigen

1.809,00 Euro

Mit 2 Angehörigen

2.138,50 Euro

Mit 3 Angehörigen

2.467,50 Euro

Je zus. Angehörigen

329,00 Euro

Des Weiteren können folgende Personen von der Härtefallregelung profitieren:

• Sozialhilfeempfänger,
• Bafög-Empfänger
• Empfänger von Kriegsopferfürsorge,
• Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie
• Versicherte die in einem Heim untergebracht sind und die Kosten dafür ein Sozialhilfeträger oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt.

Wie gilt es vorzugehen?

Zu beantragen ist dieser besondere Krankenkassenzuschuss mit einem Formular, dass beim Zahnarzt oder der Krankenkasse erhältlich ist. Auf diesem ist einzutragen, welche Hilfe gewährt wurde, die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Personen die im Haushalt leben. In Kopie müssen die Einkommensnachweise beigelegt werden.

Von der Kasse wird dieser Antrag dann geprüft. Kommt es zu einer Ablehnung, dann ist es möglich, Widerspruch einzulegen. Jedoch gilt die volle Kostenübernahme nur für die Regelversorgung. Sollte der Zahnersatz darüber hinaus gehen, dann muss selbst im Härtefall gezahlt werden.

Nur leicht über der Grenze – was passiert dann?

Selbst wenn der Patient leicht über der Einkommensgrenze für Härtefälle liegt, ist es möglich, einen erhöhten Festzuschuss zu erhalten. Dabei handelt es sich um die individuelle Härtefallregelung. In dem Fall erhalten die Patienten nicht den doppelten Festzuschuss wie bei einem normalen Härtefall, sondern einen erhöhten Festzuschuss. Berechnet wird dieser individuell und ist vom Einkommen und den Kosten des Zahnarztes abhängig.

Da die Krankenkassen lediglich die Kosten für die Regelversorgung übernehmen und nicht mehr zahlen als die tatsächlich entstandenen Kosten, müssen die Antragsteller die Rechnung des Zahnarztes bei der Kasse einreichen. Grundsätzlich sind für den Antrag die Bruttoeinnahmen in dem Monat vor Eingliederung des Zahnersatzes maßgeblich.

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